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----- Bandido-Mitglied aus Solingen mit Beil gefasst (http://www.biker-community.com/thread.php?threadid=10527)


Geschrieben von Katrin am 16.06.2008 um 09:11:

  Bandido-Mitglied aus Solingen mit Beil gefasst

......


Auch ein 37-j?hriger Bandido aus Solingen hatte sich aufgemacht, um mit drei Kumpels vor Ort den Richterspruch zu erwarten. Er kam aber gar nicht erst bis vor das Gerichtsgeb?ude. Wie die zust?ndige Polizei gestern mitteilte, waren der Solinger, ein 37-J?hriger und ein 29-J?hriger aus Hamm sowie ein 42-j?hriger Essener auf dem Weg zum Gerichtsparkplatz aufgefallen, weil sie Schlagwerkzeuge dabei hatten. Der Solinger und sein gleichaltriger Freund hatten sich mit einem Beil und einem Baseballschl?ger bewaffnet. Alle vier wurden in Gewahrsam genommen.

alles liest du hier

http://www.rp-online.de/public/article/solingen/577634/Bandido-Mitglied-aus-Solingen-mit-Beil-gefasst.html



Geschrieben von frank am 16.06.2008 um 18:45:

 

Baby Baby Baby Baby



Geschrieben von **Rado** am 16.06.2008 um 21:36:

 

Warum in Gewahrsam???

Nur weil Sie die Sachen im Auto hatten. tsts das heisst keiner darf ein Basi oder ein Beil im Kofferraum spazieren fahren ohne daf?r einzufahren?..



Geschrieben von Brenner am 17.06.2008 um 07:06:

 

Zitat:
Original von **Rado**
Warum in Gewahrsam???

Nur weil Sie die Sachen im Auto hatten. tsts das heisst keiner darf ein Basi oder ein Beil im Kofferraum spazieren fahren ohne daf?r einzufahren?..



....ganz einfach durch das Waffengesetz und der Ermessensgrundlage des Ordnungh?ters vor Ort, der entscheidet was derjenige, der die Sachen mitf?hrt, damit anstellen kann.

Weiss ich aus eigener Erfahrung..... Augen rollen



Geschrieben von TanteJu am 17.06.2008 um 11:49:

 

Nen Basie und ein Beil hat man ja auch nicht nur mal so dabei oder?

In meinem Kofferraum liegen andere Dinge verwirrt



Geschrieben von bigdaddy am 17.06.2008 um 11:52:

 

vielleicht ein holzf?ller? fr?hlich fr?hlich
und nen basie um den borkenk?fer zu pl?tten fr?hlich fr?hlich Zunge raus Zunge raus



Geschrieben von TanteJu am 17.06.2008 um 12:00:

 

Gut, das kann man so gelten lassen, bigdaddy fr?hlich



Geschrieben von Brenner am 17.06.2008 um 13:19:

 

....ich habe zu der Zeit in der ich kontrolliert wurde als Kopfschlachter gearbeitet und meine Arbeitsutensilien, wie diverse Messer, Beile und Bolzenschu?ger?t in meinem Auto von der einen zur anderen Arbeitsstelle mitgef?hrt und hatte reichlich Probleme dieses den Herrn Ordnungsh?tern zu vermitteln, das dass schon so seine Richtigkeit hat, da ich diese Werkzeuge zu meiner beruflichen Aus?bung an den veschiedensten Arbeitsst?tten ben?tige und durch meine Berufliche Ausbildung hierzu auch befugt bin....



Geschrieben von SuperRitchie am 17.06.2008 um 15:15:

 

Zitat:
Original von Brenner
....ganz einfach durch das Waffengesetz und der Ermessensgrundlage des Ordnungh?ters vor Ort, der entscheidet was derjenige, der die Sachen mitf?hrt, damit anstellen kann.

Weiss ich aus eigener Erfahrung..... Augen rollen


aha, h?rt sich ja toll an! und wer bestimmt die ermessungsgrundlage??? der ordnungsh?ter? auf basis eines gesetzes, oder wie oder was ...



Geschrieben von Brenner am 17.06.2008 um 15:25:

 

...so sieht es aus, es spielt hier die gesamte Konstellation hinein, wenn ich zu einer Demo gehe und trage faustgro?e Steine mit mir herum, liegt es im ermessen des Ordnungsbeamtem mich der Steine zu entledigen, da er in der Konstellation Demo und Steine eine potentielle Gefahr erkennen kann....

...hier ist f?r die Beamten der Sachverhalt "Gefahr in Verzug" und bedarf meines Wissens keine weiteren Gestzgebungen...


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