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Geschrieben von Katrin am 24.11.2008 um 22:24:

  Bandidos versus Hells Angels: Freispruch f?r scharfe Sch?sse

Nach dem Urteilsspruch wirkte der angeklagte Rocker der ?Bandidos? geradezu erleichtert. Das Landgericht Cottbus hat ihn wegen eines Angriffs mit einer Gaspistole in einer Disko und wegen Drogenhandels zu dreieinhalb Jahren Haft ins Gef?ngnis geschickt.


Zugleich sprachen die Richter den 26-J?hrigen am Montag vom Vorwurf des versuchten Totschlags durch Sch?sse auf ?Hells Angels? frei, mit denen die ?Bandidos? eine tiefe Feindschaft pflegen. Die Zwischenf?lle in Cottbus stehen in einer langen Reihe bundesweiter gewaltt?tiger Auseinandersetzungen der beiden Banden.

Im Gerichtssaal quittierten etwa 20 Anh?nger der ?Bandidos? ? gut bewacht von ebenso vielen Polizisten ? das Urteil spontan mit Beifall. Der Angeklagte hatte die Vorw?rfe ? sie lauteten auf versuchten Totschlag, gef?hrliche K?rperverletzung und Versto? gegen das Waffengesetz ? im wesentlichen gestanden. Im Falle der Schie?erei war die Kammer den Antr?gen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt, die von Notwehr ausgegangen waren.

Auch am sechsten Prozesstag seit Anfang Oktober stand das Gericht wieder unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Das Geb?ude war fast v?llig abgesperrt, und im Erdgeschoss standen Polizeibeamte mit Maschinenpistolen. Nach Polizeiangaben blieb es nach dem Urteil und bei der Abfahrt der Rocker aus der Lausitzstadt ruhig.

Die 1. Gro?e Strafkammer sprach den 26-J?hrigen schuldig, bereits im Februar 2007 in einer Diskothek im s?dbrandenburgischen Forst (Spree-Nei?e) im Streit mit einer Gaspistole auf zwei Besucher geschossen und diese im Gesicht verletzt zu haben. Die Kammer verurteilte den kahlgeschorenen Mann deshalb wegen gef?hrlicher K?rperverletzung. Sie sah es au?erdem als erwiesen an, dass er mit mehreren hundert Gramm Rauschgift gewerbsm??ig handelte. Die Anklage hatte vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Dagegen pl?dierten die beiden Anw?lte des Beschuldigten f?r h?chsten zwei Jahre. Beide Seiten wollten eine Revision pr?fen.

In der Urteilsbegr?ndung lie? der Vorsitzende Richter Frank Schollbach noch einmal die eskalierenden Ereignisse am 9. Februar in Cottbus Revue passieren, die beinahe einem Mitglied der ?Hells Angels? das Leben kosteten. Es war am Samstagnachmittag zur besten Kaffeezeit, als in der Cottbuser Innenstadt eine Gruppe von 15 bis 20 ?Hells Angels? sich nach ?berzeugung des Gerichts zu einem Angriff auf den Angeklagten sammelte. Das ?Bandidos?-Mitglied ging gerade mit seiner Verlobten spazieren, im Kinderwagen der gemeinsame Sohn.

Als einer der ?Hells Angels? den Rivalen mit Pfefferspray angriff, fielen zum Entsetzen der Passanten Sch?sse. Das 27 Jahre alte Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. ?Der Angeklagte hat damals nach einem Warnschuss mehrere ungezielte Sch?sse in Richtung der Angreifer abgegeben, davon einige beim Weglaufen?, schilderte Schollbach. ?Er hatte keine andere Wahl und handelte in Notwehr, um Gefahr von sich und seiner Familie abzuwenden.?

Gerade beim Einsatz einer scharfen Schusswaffe m?sse die Situation genau abgewogen werden, warnte Schollbach. Zum Schluss betonte er: ?Ich m?chte allen Mitgliedern der ?Bandidos? und ?Hells Angels? sagen, dass der Freispruch vom versuchten Totschlag in diesem Fall kein Freibrief f?r weitere Auseinandersetzungen sein kann.?


http://www.goettinger-tageblatt.de/newsroom/weltimspiegel/zentral/weltimspiegel/art699,740544


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