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----- Niedersachsen dringt auf gesetzliche Regelung von Prozessabsprachen (http://www.biker-community.com/thread.php?threadid=15279)


Geschrieben von Katrin am 12.01.2009 um 12:15:

  Niedersachsen dringt auf gesetzliche Regelung von Prozessabsprachen

Bremen (ddp-nrd). Niedersachsen dringt auf einen gesetzlichen Rahmen f?r Verfahrensabsprachen in Gerichtsprozessen. Bei solchen juristischen Deals d?rfe ?nichts unter den Tisch gekehrt werden, alles muss transparent bleiben?, forderte Justizminister Bernd Busemann (CDU) im ?Weser-Kurier? (Montagausgabe). Sein Land habe daf?r schon 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat Anfang 2007 zugestimmt habe. Doch das Bundesjustizministerium unter Brigitte Zypries (SPD) habe den Entwurf bisher noch nicht dem Bundestag vorgelegt, kritisierte Busemann.

Ausl?ser f?r die Debatte ist ein Urteil des Landgerichts Verden gegen Mitglieder der Rockerbande Hells Angels vom Dezember, das nach Ansicht einiger Juristen zu milde ausfiel. Das Gericht verurteilte elf Mitglieder des Rockerclubs nach einem Raub?berfall auf den verfeindeten Rockerclub Bandidos zu Bew?hrungsstrafen und drei M?nner zu Haftstrafen.

Die Anklage lautete urspr?nglich auf gef?hrliche K?rperverletzung und schweren Raub. Der Anklagepunkt schwerer Raub wurde nach Gest?ndnissen jedoch fallengelassen. Ein Amtsrichter stellte kurz darauf gegen die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige. Er sieht in der milden Strafe einen rechtswidrigen Deal.

Busemann sagte, f?r Absprachen k?nne es gute Gr?nde geben, etwa um dem Opfer einer Sexualstraftat eine Aussage zu ersparen oder in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen ?prozess?konomisch? zu arbeiten. ?Ein gewisses Unbehagen? bleibe bei solchen Absprachen aber, r?umte der Minister ein.

http://www.dernewsticker.de/news.php?id=76071



Geschrieben von tomtom am 12.01.2009 um 14:54:

  RE: Niedersachsen dringt auf gesetzliche Regelung von Prozessabsprachen

Genau, dann lieber Steuergelder verschwenden um danach festzustellen das tats?chlich nichts zu beweisen ist


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