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Geschrieben von Online Team am 28.03.2009 um 12:19:

  Kein Urteil im Prozess gegen ?Hells Angels"

Mit gro?em Polizeiaufgebot vor dem Geb?ude und versch?rften Sicherheitsvorkehrungen im Inneren ging am Freitag der Prozess gegen zwei Mitglieder der ?Hells Angels" vor der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichtes weiter. Ein Urteil wurde auch am Freitag nicht gef?llt.

Wie schon einmal in der vergangenen Woche war der Abschluss des Prozesses und eine Urteilsverk?ndung erwartet worden, deshalb rechnete die Polizei mit einer gro?en Zahl weiterer ?Hells Angels"-Mitglieder. Eine Wiederholung der demonstrativen Phalanx der Motorr?der vor dem Landgericht blieb aus, aber der Zuschauerraum in Saal 201 war gut gef?llt. Der Vorsitzende Richter Hans Lorenz schien auch entschlossen, den Prozess an diesem Tag zu Ende zu bringen, ?egal wie lange wir hier sitzen."

Die Aussichten waren gut, die Befragung der Ehefrau (43) des angeklagten 40-j?hrigen T?towierers ergab keine wesentlichen neuen Aspekte. Auf die Aufforderung des Richters: ?Liefern sie uns doch mal ein paar Argumente, die den Staatsanwalt davon abhalten k?nnten, die Sicherungsverwahrung zu beantragen", antwortete sie mit Pers?nlichem. Immerhin stellte sie klar, dass ihr Ehemann nach einer Haftentlassung sofort wieder Arbeit in ihrem T?towierungsstudio habe. Die Verteidigung verlas etliche Arbeitszeugnisse der Frau, aus denen ihre guten Leistungen auch als F?hrungskraft hervorgingen. ?Zeugnisse vom Angeklagten w?ren besser gewesen", konnte sich Lorenz nicht verkneifen.

Bei einer erneuten Befragung des erpressten Wirtes (47), der in Begleitung eines Anwaltes erschien, legte die Verteidigung nahe, dass er Marktf?hrer bei Terminwohnungen in Mainz sei und des ?fteren mit der Polizei zusammenarbeite, um unliebsame Konkurrenz loszuwerden. Im Wesentlichen aber schien es an diesem Verhandlungstag um Diskussionen ?ber zul?ssige oder unzul?ssige Fragen oder Antr?ge zu gehen, auch wenn der Vorsitzende Richter um einen z?gigen Ablauf bem?ht war. Die Verteidigung hielt die erneute Befragung eines Zeugen f?r unumg?nglich, danach werde es aber keine weiteren Beweisantr?ge geben, versprach man.

Jetzt hoffen alle Beteiligten, dass bei der Fortsetzung des Prozesses am 2. April ein Urteil gesprochen werden kann.

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/6604784.htm


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