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Geschrieben von Online Team am 07.04.2009 um 10:05:

  Freispr?che in Rocker-Prozess: Kripo entt?uscht

Erfurt . Im Prozess gegen zwei Weimarer Mitglieder der
Rockerbande Bandidos sind die beiden Angeklagten am Freitag vor dem
Landgericht Erfurt freigesprochen worden. Nach Angaben einer
Gerichtssprecherin konnte den beiden 39 und 30 Jahre alten M?nnern
die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene r?uberische Erpressung
sowie Brandstiftung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Mit dem
Freispruch entsprach das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die
Staatsanwaltschaft hatte jeweils vier Jahre Haft gefordert.

Der Anklage zufolge wollten der Pr?sident und der Vizepr?sident
der Weimarer Bandidos im November 2006 den Betreiber eines
Tattoostudios in Weimar durch Gewaltandrohung dazu bringen, ihnen
entweder sein Studio zu ?berlassen oder einen Teil der Einnahmen an
sie abzuf?hren. Dabei h?tten sie ihrem Opfer damit gedroht, ihm ins
Gesicht zu treten. Zudem sollten sie angek?ndigt haben, eine Bombe
detonieren zu lassen. Der 39-J?hrige war zudem angeklagt, im Januar
2007 das Auto des Opfers gemeinsam mit bislang unbekannten T?tern
angez?ndet oder zumindest den Auftrag dazu erteilt zu haben.

Verteidigung zufrieden
Die Verteidiger hatten die Vorw?rfe zur?ckgewiesen. Die
Angeklagten h?tten den Tattoostudio-Besitzer zu keinem Zeitpunkt
bedroht und zu einer ?bernahme gezwungen, argumentierten sie. F?r die
Brandstiftung gab es ihrer Ansicht nach keine Beweise.

Der Vorsitzende des Landesverbands Th?ringen des Bundes Deutscher
Kriminalbeamter (BDK), Volker K?ster, zeigte sich ?ber die
Freispr?che entt?uscht. Dem MDR ?Th?ringen Journal? sagte er, es sei
frustrierend, wenn die Polizei m?hevoll aussagewillige Zeugen finde
und es dann Probleme gebe. ?Ich gehe davon aus, dass sich Zeugen, die
sich bei solchen Sachverhalten ?berhaupt zur Verf?gung stellen,
durchaus glaubhaft sind.? Im Bereich der organisierten und der
Rocker-Kriminalit?t seien Zeugen bedroht und gewaltt?tig angegriffen
worden. Wenn es Zeugen gebe, die f?r die Polizei glaubw?rdige
Aussagen machten, sei es wichtig, dass sie dementsprechend gew?rdigt
w?rden, sagte K?ster.

Das Urteil ist noch nicht rechtskr?ftig.

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=94614


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