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Geschrieben von Katrin am 15.05.2008 um 07:46:

  Bandidos: Anst?ndige Jungs oder M?rderbande?

Greven - Wie ist die Glaubw?rdigkeit des Neuenkirchener Ex-Bandidos einzusch?tzen, der als Schatzmeister des Motorradclubs einen Griff in die Kasse tat und daraufhin von seinen ?Br?dern? unsanft zur Rechenschaft gezogen wurde?

Welcher Wert wird den Aussagen des 54-J?hrigen zugemessen, der vor einem Jahr seine Bandidokutte an den Nagel h?ngte, sich der Polizei anvertraute und das Verfahren gegen vier Mitglieder der F?hrungsetage der Bandidos, bei denen in der Folge ein umfangreiches Waffenlager gefunden wurde, ins Rollen brachte? Sind die Bandidos, die in Greven ihr Clubhaus betreiben, ?anst?ndige, harmlose Jungs? oder, wie einer der Verteidiger ?berspitzt formulierte, eine ?M?rder- und Verbrecherbande?, deren Mitglieder nach au?en zwar ein ?normales? Leben f?hren, aber tats?chlich vor kriminellen Machenschaften bis hin zum Mord an Mitgliedern der Hells Angels nicht zur?ckschrecken?





Auf diese Fragen konzentrierten die Verteidiger des angeklagten Grevener ?Bandido-Vice-Presi? Dietmar T. und seines Mitangeklagten Wolfgang D. am Mittwochmorgen ihre Schlusspl?doyers. Ts Verteidiger ging dabei mit dem Vertreter der Anklage hart ins Gericht. Im Laufe der Ermittlungen habe es einige unverzeihliche Pannen gegeben, f?hrte er aus. Das Wissen der Ermittlungsbeh?rden ?ber die Rockerszene ersch?pfe sich in ?ber alte Filme und B?cher transportierte Klischees. Belastungszeugen seien im Prozessverlauf stets ?mit Samthandschuhen angefasst?, Entlastungszeugen dagegen ?in der Luft zerrissen? worden.

Der Kronzeuge sei der ?Liebling der Anklage?, obwohl der Ex-Bandido aus Neuenkirchen dem Gericht nur ?L?gengeschichten? aufgetischt habe. Das Motiv des fr?heren Kassierers sei klar: Im Zeugenschutzprogramm habe er ein neues Leben beginnen und sich an seinen fr?heren ?Br?dern? r?chen wollen. Freispruch forderte der Verteidiger deshalb f?r Dietmar T.

Eine im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft deutlich geminderte Haft von h?chstens 24 Monaten wegen Versto?es gegen das Waffengesetz hielt der Verteidiger von Wolfgang D. f?r angemessen. In der Wohnung des Angeklagten war das Waffenlager entdeckt worden. ?Im Herzen? sei sein Mandant dennoch freizusprechen, so der Verteidiger, denn die Waffen geh?rten tats?chlich dem Neuenkirchener. Dieser ?Judas?, sei nicht nur Verr?ter, sondern ein ?potenzieller M?rder?. Durch die ?Sicherung? der Waffen habe sein Mandant ein m?gliches Blutbad verhindert.

Das Urteil im Bandidoprozess wird am Montag, 26. Mai, erwartet.


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