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Zum Ende der Seite springen Rockerkrieg: Verfahren eingestellt
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Katrin
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Rockerkrieg: Verfahren eingestellt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Die juristische Aufarbeitung des "Schwenninger Rockerkriegs? aus dem vergangenen Jahr ging aus wie"s Hornberger Schie?en. Das Verfahren wurde eingestellt, ein Rocker kam mit einer Bew?hrungsstrafe davon.



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Nach dem Urteil verzogen die sechs Angeklagten ihre bis dahin grimmig-unbewegten Mienen zum ersten Mal zu einem Grinsen: Eine Bew?hrungsstrafe, ansonsten Einstellung des Verfahrens - damit konnten die Mitglieder der Rockerclubs Hells Angels und Red Devils zufrieden sein.

Wer die beiden Mitglieder der verfeindeten Outlaws in der Schwenninger Kulturnacht im vergangenen Juli blutig geschlagen hatte, konnte das Sch?ffengericht am Mittwoch nicht kl?ren. Es klingt seltsam: Vor den Augen der Polizei pr?geln und treten ungef?hr zehn M?nner auf drei M?nner ein, schlagen sie mit St?cken, bis sie blutend am Boden liegen - doch keiner will"s gewesen sein. Das ungef?hr blieb auch nach der vierst?ndigen Verhandlung im Amtsgericht Villingen-Schwenningen Stand der Dinge.

Das blutige Gemetzel hatte ein Nachspiel; am Montagabend wird das Vereinsheim der "Black Pistons" mit einer Schrotflinte beschossen, sie gelten in der Rockerhierarchie als "Supporters" der Outlaws. Die Polizei f?rchtet einen Rockerkrieg und richtet eine Sonderkommission ein, doch die kann den Sachverhalt ebenso wenig kl?ren wie die Verhandlung am Mittwoch.

Um die Massenschl?gerei aufzukl?ren, waren mehrere Verhandlungstage angesetzt worden, 28 Zeugen h?tten vernommen werden sollen, doch die Sinnlosigkeit des Unterfangens wird bald deutlich. Die Beschuldigten bestreiten die Vorw?rfe, die befragten Polizisten k?nnen die T?ter nicht eindeutig zuordnen. Das Gericht begutachtet Fotos vom blutverschmierten Streifenwagen und von beschlagnahmten Waffen, zieht sich zur Beratung zur?ck und gibt schlie?lich auf.

Nicht einmal die beiden "Opfer" zeigten Interesse an der Aufkl?rung, der eine Outlaw lie? sich mit ?rztlichem Attest entschuldigen, der andere ignorierte die Vorladung.

Der Wortf?hrer und Hauptangeklagte r?umt nach Absprache mit seinem Anwalt einen einzigen Schlag ein. So folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro f?r eine gemeinn?tzige Einrichtung und einer Haftstrafe von sieben Monaten, die innerhalb seiner laufenden Bew?hrungszeit noch einmal auf Bew?hrung ausgesetzt wird.

Die anderen wurden teilweise mit Geldbu?en bestraft, das Verfahren gegen alle wurde eingestellt.

http://www.suedkurier.de/region/teaser/v...t3816,3220137,0
23.05.2008 07:48


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