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Zum Ende der Seite springen ?Irgendeinmal ist genug? - Fall Roduner
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Katrin
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Untersuchungsrichter Ernst Roduner, seit Jahren betraut mit den Dossiers Hells Angels und Oskar Holenweger, trat ?aus gesundheitlichen Gr?nden? zur?ck. Recherchen zeigen, dass die Vorgesetzten endlich Resultate sehen wollten. Das Bundesstrafgericht zog die Notbremse.

Das Communiqu? war knapp. Vergangene Woche teilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit, dass der eidgen?ssische Untersuchungsrichter Ernst Roduner seine Demission eingereicht habe. Er verzichte ?aus gesundheitlichen Gr?nden? und ?ab sofort? auf die Weiterf?hrung der ?pendenten Verfahren?.

Der R?cktritt kommt ?berraschend. Erst am 29. April wurde Roduner, der sich wegen finanzieller Vorteile per Ende Mai fr?hzeitig pensionieren liess, vom Bundesstrafgericht als ausserordentlicher Untersuchungsrichter gew?hlt, um die erw?hnten ?pendenten? Voruntersuchungen ?zum Abschluss zu bringen?.

Die beiden Verfahren sind brisant: Das eine betrifft die Hells Angels, das andere den Bankier Oskar Holenweger (siehe Kasten rechts). Beide Untersuchungen laufen seit Jahren; Resultate, die zu einer Einstellung oder zu einer Anklage f?hren k?nnten, sind nicht in Sicht.

Noch vor drei Wochen t?nte es ganz anders: ?Ermittlungen gegen Holenweger vor Abschluss?, titelte die Neue Z?rcher Zeitung. Der Weltwoche sagte Roduner damals, es sei das ?Ziel?, die Untersuchung bis ?sp?testens im Herbst abzuschliessen?, denn: ?Irgendeinmal ist genug.? Die im Brustton der ?berzeugung vorgetragenen Ank?ndigungen haben sich als leer erwiesen nicht zum ersten Mal. Roduner stellte seit dem Jahr 2005 mehrfach das nahe Ende der Holenweger-Untersuchung in Aussicht, um regelm?ssig an den gesteckten Zielen zu scheitern.

?Irgendeinmal ist genug?, das dachten jetzt offenbar auch Roduners Vorgesetzte. Recherchen der Weltwoche best?tigen Indizien der Sonntagszeitung, dass interner Druck im Bundesstrafgericht zur Demission des erfolglosen Ermittlers f?hrte. (Die offiziell genannten ?gesundheitlichen Gr?nde? m?ssen deshalb nicht falsch sein: Sie sind wohl psychischer Art und eine Folge des steigenden Drucks. Roduner selber sagt, dass es ?nichts mehr zu sagen gibt?. Seine ?Krankengeschichte? sei ?reine Privatsache?.)

Offiziell best?tigen will den Sachverhalt zwar niemand, weder Gerichtspr?sident Alex Staub noch J?rg Zingl?, der Leiter des Untersuchungsrichteramts (URA). Staub sagt aber: ?Dass ein gewisser Druck bestand, weil das Verfahren schon l?nger dauert, ist augenscheinlich.? Es m?sse nun ?wirklich vorw?rtsgehen?.

Wie verl?ssliche Quellen berichten, soll Staub von Roduner endlich z?hlbare Resultate verlangt haben. Sonst, so die Drohung, w?rde Roduner nicht wiedergew?hlt. Sein Vertrag l?uft nur bis Ende September. Von der bei der Anstellung ins Auge gefassten ?Verl?ngerungsm?glichkeit? wollte das Bundesstrafgericht offensichtlich keinen Gebrauch machen. Um diesem unr?hmlichen Karrieren-Ende zuvorzukommen, hat Roduner nun, so ein Insider etwas flapsig, ?krank genommen?.

Es w?re nicht das erste Mal. Ganz ?hnlich verlief Roduners Abgang als Oberrichter im Aargau, an seiner letzten Stelle vor der Wahl zum eidgen?ssischen Untersuchungsrichter. Auch damals ging es um eine Wiederwahl, auch damals stand sie auf der Kippe, auch damals liess sich Roduner kurzfristig krankschreiben. Auf Antrag der FDP-Fraktion und aufgrund von Vorw?rfen, die seine Eignung als Oberrichter in Frage stellten, wurde Roduners auf den 16. Mai 2001 festgesetzte Wahl auf den 4. September verschoben. Zuerst sollten die Vorw?rfe gegen ihn gekl?rt werden.

Verletzung des Amtsgeheimnisses

Roduner ergriff die Flucht nach vorne: Er beantragte ein Aufsichtsverfahren der grossr?tlichen Justizkommission gegen sich. Das Ergebnis fiel ern?chternd aus ImUntersuchungsbericht vom 22. Juni 2001 heisst es: ?Die Mehrheit der Justizkommission stellt fest, dass gest?tzt auf die untersuchten Fakten erhebliche Gr?nde bestehen, welche eine Nichtwahl von Dr. Roduner rechtfertigen. Gest?tzt darauf beantragt sie dem Grossen Rat, von einer Wiederwahl von Dr. Roduner abzusehen.?

Als er Kenntnis vom negativen Antrag der Kommission erhielt, wurde Roduner krankgemeldet. Im August verk?ndete der Obergerichtspr?sident, dass er demissioniert habe. Dank der Intervention seiner Partei, der SP, wurde Roduner ins bereits laufende Auswahlverfahren des Bundesstrafgerichts aufgenommen. Im November 2001 wurde er gew?hlt.

Die Verfehlungen, welche die Aargauer Justizkommission namhaft machte, spielten bei Roduners Karrieresprung auf die eidgen?ssische B?hne keine Rolle. Dabei zeigen auch sie Parallelen zu Roduners Vorgehensweise als Untersuchungsrichter. ?Erheblich belastend?, so die Kommission, sei neben der ?unkorrekten Behandlung? von Mitarbeitenden und Kollegen der Umstand, dass Roduner ?sein Amt als Oberrichter f?r private Zwecke missbraucht und eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat?. Angesichts seiner ?Pers?nlichkeitsstruktur? sei unklar, ?ob er in der Lage ist, generell gewisse Verhaltensweisen zu ?ndern?.

So ist es gekommen: Amtsgeheimnisverletzungen werden auch im Fall Holenweger vermutet, und eine Zeugin reichte Beschwerde ein, weil sie sich bei der Befragung durch Roduner bedroht f?hlte. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hielt fest: ?Ein solches Verhalten ist wohl als eher ungeb?hrlich zu qualifizieren.?

http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=20402&CategoryID=91
17.07.2008 08:37


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