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Rechtsanwalt Ernst Schaller von der M?nchener Kanzlei Prof. Mayer, Kambli, Schlauch & Kollegen im Interview

MO: Herr Schaller, herzlichen Gl?ckwunsch zum Erfolg in zweiter Instanz! Bitte erl?utern Sie Ihre Rolle in diesem Verfahren und wie Sie dazu gekommen sind.

Ernst Schaller: Wenn man wie ich im Gro?raum M?nchen lebt und das Motorradfahren als Hobby hat, kennt man nat?rlich die Kurvenstrecken am Kesselberg und im Sudelfeld. Ist man dar?ber hinaus noch bei Freunden und Bekannten, die das gleiche Hobby teilen, als Anwalt bekannt, werden allerlei Fragen, was den Bereich des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrechts an einen herangetragen. Zahlreiche Fragen kamen speziell von Personen, die auf der Kesselbergstrecke und im Sudelfeld Bekanntschaft mit den dort h?ufig anwesenden Polizeibeamten machten. Im Juli 2007 erfuhr ich auf diese Weise von den Sicherstellungen. Ich machte daraufhin einen ?Ortstermin? am Kesselberg im August 2007. Dort angekommen, sah ich, dass gerade zwei Motorr?der auf ein Abschleppfahrzeug verladen wurden. In der sogenannten ?Applauskurve? befanden sich zahlreiche Polizeibeamte und sogar ein Fernsehteam der ARD, das eine Reportage ?ber die neue Polizeitaktik gegen ?Motorradraser? drehte. Einer der Fahrer, dessen Motorrad beschlagnahmt wurde, befand sich auf der Heimreise von einem Urlaub und hatte mit Sicherheit nichts mit der von den Beh?rden vermuteten ?Rennszene? zu tun. Er wusste nicht, wie er ohne Fahrzeug zur?ck nach Hause (nahe Frankfurt) kommen sollte. Dem anderen Fahrer wurde ein Motorrad weggenommen, das nicht einmal in seinem Eigentum stand. Dieser Tag war der Beginn meines Engagements gegen die Sicherstellungsaktionen, das nunmehr von Erfolg gekr?nt wurde. In der Folgezeit erteilten mir zahlreiche Mandanten wegen Sicherstellungen Mandate, und ich erhob zahlreiche Klagen zum Verwaltungsgericht in M?nchen.
Am 12.03.2008 wurde erstmalig vom Verwaltungsgericht M?nchen einer der Sicherungsstellungsf?lle verhandelt und entschieden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung wurde von der Presse sehr ausf?hrlich publik gemacht. Der breiten ?ffentlichkeit wurde der Eindruck vermittelt, dass polizeiliche Sicherstellungen von Motorr?dern wegen Geschwindigkeits?berschreitungen rechtm??ig und ?gerichtlich gebilligt? seien.
Gegen das erstinstanzliche Urteil habe ich Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Zur Begr?ndung habe ich ? ebenso wie in erster Instanz ? darauf hingewiesen, dass eine Rechtsgrundlage f?r eine Sicherungsstellungsma?nahme zur Gefahrenabwehr in dem zu entscheidenden Fall nicht besteht, da keine konkrete Gefahr f?r die ?ffentliche Sicherheit und Ordnung anzunehmen ist, wenn ein Fahrzeugf?hrer lediglich die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h ?berschreitet. Auch wenn die Polizei mit der Ma?nahme das w?nschenswerte Ziel verfolgt, Unf?lle zu verhindern, so ist sie nicht berechtigt, zus?tzlich zum Ordnungswidrigkeitsverfahren eine weitere Repressalie exklusiv gegen Motorradfahrer zu kreieren. Wer eine Geschwindigkeits?berschreitung begeht, wird aufgrund der bestehenden Rechtslage ohnehin mit einem saftigen Bu?geld belegt, er erh?lt ?Punkte in Flensburg? und abh?ngig von der H?he der Geschwindigkeits?berschreitung auch noch ein Fahrverbot. Die Wegnahme des Motorrads f?r mehrere Tage stellt zudem einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht dar. Ferner werden Motorradfahrer im Vergleich zu sonstigen Verkehrsteilnehmern ungleich behandelt, da bei gleichen Geschwindigkeits?berschreitungen lediglich Motorr?der sichergestellt werden, nicht jedoch Pkw oder andere Kraftfahrzeuge.

MO: Worin liegen in diesem Fall die wesentlichen Unterschiede zwischen der Rechtsprechung in erster Instanz und nun in zweiter Instanz?

Ernst Schaller: Das Verwaltungsgericht M?nchen hat in erster Instanz die Sicherstellung als rechtm??ig beurteilt. Rechtsgrundlage sei Artikel 25, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz. Eine ?konkrete Gefahr f?r die ?ffentliche Sicherheit und Ordnung? hat das Gericht angenommen, da mit einer Wiederholung erheblicher Verkehrsverst??e durch den Kl?ger gerechnet h?tte werden m?ssen. Eine Geschwindigkeits?berschreitung von 42 km/h sei ein ?derart massiver Versto? gegen die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit?, aus dem geschlossen werden k?nne, dass der Kl?ger ?mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut die dort zul?ssige H?chstgeschwindigkeit ?berschreitet?.
Diese Begr?ndung ?berzeugte die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht. Sie waren der Auffassung, dass alleine die von meinem Mandanten begangene deutliche Geschwindigkeits?berschreitung nicht darauf schlie?en lasse, da? mein Mandant nach der Verkehrskontrolle die zul?ssige H?chstgeschwindigkeit erneut ?berschreiten w?rde. Die Wahrscheinlichkeit einer gesetzeskonformen Verhaltensweise nach einer Verkehrskontrolle entspreche eher der Lebenserfahrung.
Das Urteil wurde lediglich m?ndlich verk?ndet, es mu? noch schriftlich vom Gericht abgefa?t werden. Die Entscheidung und das Aktenzeichen 10 BV 08.1422.

MO: Vertreten Sie wegen Sicherstellungen noch weitere Mandanten?

Ernst Schaller: Ja, diese Rechtsstreite sind noch beim Verwaltungsgericht M?nchen anh?ngig und stehen zur m?ndlichen Verhandlung an. Das Gericht hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Berufungsinstanz abgewartet, und es ist davon auszugehen, dass nunmehr s?mtliche Verfahren unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Obergerichts entschieden werden.

MO: Werden Sie in diesen F?llen r?ckwirkend Schadensersatz fordern? Falls ja, wie sch?tzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Ernst Schaller: Der Freistaat Bayern wird als Tr?ger der Polizei Schadensersatz leisten m?ssen. Die von der Sicherstellungsaktion betroffenen Motorradfahrer, die gegen die Ma?nahme geklagt haben, sind so zu stellen, als wenn die Sicherstellung nicht erfolgt w?re. Zu ersetzen sind die Abschleppkosten, Verfahrenskosten, Fahrtkosten und dergleichen.

MO: Was raten Sie denjenigen Motorradfahrern, die sich nicht gegen die Sicherstellung gewehrt haben und nicht geklagt haben?

Ernst Schaller: Diese Personen sollten zeitnah pr?fen lassen, ob sie noch Rechtsmittel gegen die Sicherstellung erheben k?nnen. Es sind insoweit unterschiedliche Fristen einzuhalten.

MO: Was sollen Motorradfahrer tun, falls sie in der Zukunft trotz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit einer Sicherstellung wegen Tempolimit?berschreitung konfrontiert werden?

Ernst Schaller: Falls in einem vergleichbaren Fall von Polizeibeamten die Absicht ge?u?ert wird, das Fahrzeug sicherzustellen, sollte man als Betroffener zun?chst versuchen, unter Hinweis auf die besprochene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dies zu verhindern. Falls dies nicht gelingt, ist man leider gezwungen, auch eine unrechtm??ige Polizeima?nahme zu dulden, ein ?Notwehrrecht? besteht nicht. Vielmehr m?sste dann ? wie bisher auch ? Klage gegen die Sicherstellung erhoben werden.

MO: Welche Sicherstellungen von Motorr?dern (oder Teilen) sind von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht betroffen?

Ernst Schaller: Die Entscheidung betraf eine pr?ventive Sicherstellung, um eine gegenw?rtige Gefahr abzuwehren. Rechtsgrundlage hierf?r ist das Polizeiaufgabengesetz.
Von derartigen Sicherstellungen zu unterscheiden sind solche nach der Strafprozessordnung, die der Strafverfolgung dienen. Solche werden beispielsweise angewandt, wenn Fahrzeuge manipuliert sind und das Erl?schen der Betriebserlaubnis zu bef?rchten ist. Diese Fahrzeuge werden dann beschlagnahmt und zur Begutachtung verbracht.

MO: Vielen Dank f?r das Gespr?ch und f?r Ihren Einsatz.

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05.02.2009 14:18 Farben ist offline E-Mail an Farben senden Homepage von Farben Beiträge von Farben suchen Nehmen Sie Farben in Ihre Freundesliste auf


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Motorrad-Sicherstellungen nicht rechtm??ig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Motorrad-Sicherheitstellung nicht rechtm?ssig

Da wo ich erste Posting gepostet habe, hier das Link

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06.02.2009 10:52 Farben ist offline E-Mail an Farben senden Homepage von Farben Beiträge von Farben suchen Nehmen Sie Farben in Ihre Freundesliste auf


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Maik
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nun, dieses urteil is schon mal nich schlecht und ich will den wert dessen nicht verringern. aber, dies ist eine einzelfallentscheidung, welche sich nur auf diesen fall beschr?nkt. wer aber glaubt, das sich die beh?rden davon einsch?chtern lassen, der irrt. wer garantiert, das nicht ein anderes gericht in ebenfalls weitergehender instanz ein anderes urteil f?llt??? niemand. und wer glaubt, das sich de beh?rden kampflos geschlagen geben, der irrt. wir leben im sogenannten rechtsstaat und wenn da die beh?rden der meinung sind, deine maschine einziehen zu m?ssen, dann ziehen sie ein. ob es rechtens war oder nich, wird sp?ter entschieden und wenn nich aus dem grund, dann aus einem anderen. den ?rger haben auf alle f?lle wir biker und mit etwas pech eine versaute saison und eine beim abtransport und sicherstellung besch?digte maschine. daf?r schadenersatz zu bekommen, das is ja auch kaum m?glich.

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06.02.2009 11:51 Maik ist offline E-Mail an Maik senden Homepage von Maik Beiträge von Maik suchen Nehmen Sie Maik in Ihre Freundesliste auf


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