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tomtom
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Hells Angels blasen zum Angriff Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Hells Angels blasen zum Angriff gegen Ex-Bundesanwalt Roschacher
Von Mischa Aebi. Aktualisiert um 08:27 Uhr

Bruno Steiner, ehemaliger Richter und heutiger Verteidiger der Hells Angels, reicht eine Strafanzeige gegen Bundesjustizbeamte ein. Sie sollen sich Beweismaterial gegen die Rocker ?erschlichen? haben.




Die Ermittlungen im Justizfall um den Motorradclub Hells Angels stehen nun eigentlich unmittelbar vor dem Abschluss. Sechs Jahre lang hatten Staatsanw?lte des Bundes und eidgen?ssische Untersuchungsrichter daran gearbeitet. Doch jetzt verlangt der Z?rcher Rechtsanwalt Bruno Steiner, dass nicht die 17 verd?chtigten Rocker des Clubs vor den Richtern antraben m?ssen, sondern die verantwortlichen Justizbeamten. Steiner, ehemaliger Vizepr?sident des Z?rcher Bezirksgerichts, ist heute einer von 14 Verteidigern im Verfahren gegen die Rocker.

Doppelt gemoppelt

Der Anwalt will den Spiess gleich doppelt drehen. Das ergaben Erkundigungen dieser Zeitung. Zum einen hat er am 14.Februar bei der Bundesanwaltschaft eine strafrechtliche Anzeige wegen falscher Beschuldigung eingereicht. Im Visier hat er jene Beamten, die verantwortlich sind f?r die Einleitung der gross angelegten Ermittlungen gegen die Hells im Jahr 2003. Steiner will sich nicht festlegen, wer rechtlich gesehen die Verantwortlichen sind. Es d?rfte sich um Exbundesanwalt Valentin Roschacher und Funktion?re der Bundespolizei handeln. Die Bundesanwaltschaft (BA) best?tigt die Eingabe Steiners. Diese sei gegenw?rtig in Bearbeitung. Das weitere Vorgehen werde gepr?ft, teilt BA-Sprecherin Jeannette Balmer mit. Mehr k?nne sie dazu nicht sagen.

Beweise w?rden ung?ltig

Gleichzeitig hat Verteidiger Steiner auch beim eidgen?ssischen Untersuchungsrichteramt ein Schreiben deponiert. Ein Gesuch. Darin beantragt er, dass der allergr?sste Teil des Beweismaterials gegen die Hells vor Gericht gar nicht erst verwendet werden darf. Es geht um all jene Beweise, auf welche die Ermittler auf Grund der grossen ?berwachungsaktion 2003 stiessen. Mit der ?berwachungsaktion meint Steiner jenen grossen, sp?ter heftig umstrittenen Lauschangriff der Bundesanwaltschaft gegen den Z?rcher Motorradclub.

Ganzer Prozess hinf?llig?

Der Club ist eine kriminelle Organisation: Dies war von Anfang an der Hauptverdacht der Ermittler. Die Bundesbeh?rden fanden damals bei der grossen Abh?raktion Hinweise auf viele weitere Delikte: so Hanfhandel im grossen Stil, geplanter Raub?berfall auf Geldtransporter, Anstiftung zu K?rperverletzung, versuchte Schutzgeld-Erpressung. Etliche Verdachtsmomente haben sich in Luft aufgel?st. Sie erwiesen sich als Prahlerei der Rocker. Beim Hauptvorwurf und bei sechs Deliktkomplexen ermittelte die Justizbeh?rde aber all die Jahre ?ber weiter.

Wird nun dem Gesuch des Verteidigers stattgegeben, m?sste die Justiz nicht nur den Hauptvorwurf, sondern die gesamten Ermittlungsresultate der anderen Delikte ad acta legen, ohne dass es je zu einem Prozess kommt. F?r jene Beh?rden, welche die Ermittlungen gegen die Hells Angels eingeleitet haben, w?re dies peinlich. 120 Bundesordner voller Beweismaterial haben sie in jenen sechs Jahren gesammelt.

Unerh?rter Lauschangriff

Angriffspunkt sowohl im Gesuch wie in der Anzeige Steiners ist eben jener umstrittene Lauschangriff von 2003, beantragt von der damaligen Bundesanwaltschaft, bewilligt vom Bundesstrafgericht. Die Richter hatten den Beamten bewilligt, die Hells Angels w?hrend 15 Mo-naten Tag und Nacht mit Wanzen und versteckten Videokameras zu ?berwachen sowie die Telefone abzuh?ren.

Um die Bewilligung zu erhalten musste die Bundesanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht geltend machen. Genau hier hackt Steiner ein. Im Schreiben an die Beh?rden ?bt er sch?rfste Kritik am damaligen Vorgehen der Justiz. Diese habe sich die Bewilligung beschafft, indem sie ?falsche, irref?hrende und zumeist g?nzlich haltlose Behauptungen ?ber angeblich kriminelle Organisationsstrukturen? der Hells Angels angedeutet h?tten. Als besonderes Indiz f?r das Vorliegen einer kriminellen Organisation habe die Bundesbeh?rde zum Beispiel geltend gemacht, dass die Mitglieder der Hells Angels Decknamen tragen. Zynisch nennt Steiner einige dieser K?rzel: Rolli (von Roland), Mac (von Marc). ?Diese Namen erinnern eher an einen Kegelklub als an eine kriminelle Organisation?, schreibt Steiner.

?Nur ein unsch?ner? Fall

Gerade mal vier Delikte habe die Justiz dem Bundesstrafgericht angegeben, um die richterliche Bewilligung f?r eine Abh?raktion zu erhalten. Bei einem sei es laut dem anwaltlichen Schreiben um eine Ohrfeige gegangen, die ein Hells Angel in einem Restaurant in Genf einem Polizisten verabreicht habe. Bei einem anderen sei es um Kokainschmuggel gegangen, welchen nicht ein Hells Angel, sondern nachweislich die erwachsene Tochter eines Hells Angel begangen habe. Nur gerade in einen einzigen der vier Delikte sei ein Clubmitglied als T?ter verwickelt gewesen. Ein Hells Angel habe in diesem einzigen ?zugegebenermassen sehr unsch?nen Fall? auf Dr?ngen einer entt?uschten Thail?nderin deren Ehemann verpr?gelt, was zu schwerer K?rperverletzung gef?hrt habe. Steiner h?lt im Gesuch fest: ?Zum Zeitpunkt der Anordnung der ?berwachungsmassnahmen existierte schlicht und einfach kein auch nur ann?hernd als dringend zu bezeichnender Tatverdacht gegen?ber einem Hells Angel.?

Der ehemalige Z?rcher Bezirksrichter kritisiert neben der Bundeskriminalpolizei und der damaligen Bundesanwaltschaft auch jene Richter, welche die Abh?rbewilligung erteilt haben. ?Eine Institution hat der anderen offensichtlich einigermassen unreflektiert abgeschrieben.? So sei ?die Pfuscharbeit der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft zu Pfuscharbeit derBundesrichter? geworden, schreibt Steiner im Bezug auf die Bewilligung, welche das Bundesstrafgericht in nur gerade einem Tag Arbeit erledigt habe. Die ?berwachungsmassnahmen seien seiner Ansicht nach ?unter Verletzung beinahe s?mtlicher Grunds?tze rechtstaatlichen Handelns zu Stande gekommen?.

Wer darf wen aushorchen?

Nach Ansicht Steiners d?rfen all jene Beweise, die auf Grund der grossen Bespitzelungsaktion gefunden wurden, nicht verwendet werden, weil sie auf ?dubiose und illegale Weise? erlangt worden seien. In der Anzeige schreibt er: ?Es stellt sich vorliegend eine an sich ganz einfache rechtliche Frage von allgemeinem Interesse: Erf?llen Strafverfolgungsbeh?rden, welche unter arglistiger Vorgabe falscher Angaben die Er?ffnung eines Strafverfahrens erwirken, den Strafbestand falscher Anschuldigung?? Steiner gibt seine Antwort am Telefon: ?Es darf meiner Ansicht nach schlicht nicht sein, dass Justizbeh?rden einfach mal ein massives Delikt vorgeben k?nnen, um x-beliebige B?rger ?berwachen zu d?rfen.?
(Berner Zeitung)

Erstellt: 25.02.2009, 07:12 Uhr
25.02.2009 19:49 tomtom ist offline E-Mail an tomtom senden Beiträge von tomtom suchen Nehmen Sie tomtom in Ihre Freundesliste auf


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