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Zum Ende der Seite springen Wintereifenpflicht gilt auch für Motorräder
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Denniboy
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Wintereifenpflicht gilt auch für Motorräder Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Bundesministerium:
Gerade Motorräder brauchen Winterreifen
Seit dem 4. Dezember gilt in Deutschland eine neu formulierte Winterreifenpflicht. Wer bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ unterwegs ist, wie es in § 2 Abs. 3a StVo heißt, muss sein Fahrzeug mit Winterreifen ausrüsten. Diese Regel gilt auch für Zweiräder.
Winterreifen sind nach der Definition des Ministeriums alle Reifen, die eine „M+S“-Markierung an der Seitenwand tragen. Für Motorradfahrer ergibt sich damit ein Problem: Solche Reifen sind – von Ausnahmen etwa auf dem Rollermarkt abgesehen – für Motorräder nicht lieferbar. Wer seine Maschine bei den oben genannten Straßenbedingungen trotzdem nutzt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an; außerdem gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Nach Aussage einer Sprecherin des Bundesverkehrsministerium ist es keinesfalls ein Zufall oder Fehler, dass Motorräder in die Winterreifenpflicht eingeschlossen sind. Schließlich müssten gerade die sturz- und rutschgefährdeten Zweiradfahrzeuge besonders auf eine wintertaugliche Bereifung achten, heißt es aus Berlin.
Keine Wintertreffen mehr?
Auch wenn bei wirklich winterlichen Bedingungen kaum jemand Motorrad fährt, bedeutet die StVO-Novelle doch eine Einschränkung für viele Zweiradbesitzer. Leidtragende sind vor allem junge Leute, die auch im Winter auf ihre Maschine angewiesen sind, um beispielsweise zur Schule oder in den Ausbildungsbetrieb zu kommen. Aber auch die Organisatoren und Besucher der beliebten Motorrad-Wintertreffen sind von der neuen Regel betroffen.
Das bekannteste Winterevent für Motorradfahrer ist zweifellos das Elefantentreffen im Bayerischen Wald. Einen schneereichen Winter vorausgesetzt, wären die tausenden Teilnehmer bei ihrer Anreise illegal unterwegs. Die Organisatoren vom Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) sind sich der Lage bewusst: „Wie Sie sich denken können, beschäftigt uns das Thema intensiv. Wir haben eine entsprechende Anfrage an das Bundesverkehrsministerium gerichtet, die allerdings noch unbeantwortet ist“, sagte der Bundesvorsitzende Michael Lenzen gegenüber »bike und business« ONLINE.
Händler leiden unter Fahrverbot
Nicht weniger problematisch ist das neue Gesetz für die Zweiradhändler. „Es kommt niemand mehr!“ bringt Stefan Zipperer von ZIP Motorräder&Roller die Malaise auf den Punkt. Weil seine Kunden nicht mehr auf die Straße dürfen, seien ihm bereits acht Werkstattaufträge ausgefallen – und das in einer einzigen Woche. Auch die obligatorische Probefahrt könne er nicht mehr durchführen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.
Hoffnung auf eine Änderung der Winterreifenpflicht macht derzeit nur eine kleine Unstimmigkeit im Gesetzestext. So heißt es im § 2 Abs. 3a StVO: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Es kommt auf die Auslegung an
Die Richtlinie 92/23/EWG bezieht sich allerdings ausdrücklich auf Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, was den BVDM zur Ansicht bringt, dass auch der § 2 Abs. 3a StVO nur für vierrädrige Fahrzeuge gelten könne. Ob die Bundesregierung dieser Argumentation folgen wird, ist freilich unklar. Denn im Sinne der StVO handelt es bei einem Kraftfahrzeug um jede Art motorisierter Fahrzeuge.
Letztlich kommt es wie so oft darauf an, wie die Polizei in der Praxis die neue Regel umsetzt. Denn wie die Begriffe „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ auszulegen sind, liegt im Ermessen der Ordnungshüter oder der Gerichte. Eim Beispiel: Für die Tempolimits „bei Nässe“ gibt es auch keine gesetzliche Definition, was „Nässe“ genau ist. Die Entscheidungen der Verkehrsrichter reichen von „feucht“ bis zu „mehrere Millimeter dicker Wasserfilm“.
15.12.2010 09:01 Denniboy ist offline E-Mail an Denniboy senden Homepage von Denniboy Beiträge von Denniboy suchen Nehmen Sie Denniboy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Denniboy: . YIM-Name von Denniboy: . MSN Passport-Profil von Denniboy anzeigen


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Die neuesten Ereignisse bezüglich der Winterreifenpflicht bringen es wieder auf den Tisch: Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Das gilt für alle motorisierten Zweiräder – also auch für die „Kleinen“. Darauf weist André Vallese vom ifz – Institut für Zweiradsicherheit e.V in Essen hin.
Eigentlich ändere sich nichts. Seit 2006 sei geregelt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung unterwegs sein müssen.
Diese Auslegung war dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kürze wahrscheinlich geändert wird. Es geht konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps.
Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO sieht folgendermaßen aus: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“
Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit zunächst auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. „Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art Winterreifen im Handel gibt, sei dahingestellt“, bemerkt Vallese.
Wichtig ist zu unterscheiden, dass nicht die Rede von einer generellen Winterreifenpflicht besteht. Wer also wintertags bei Wetterverhältnissen unterwegs sein möchte, die nicht in das oben beschriebene Raster gehören, dem steht mit seiner „herkömmlichen“ Bereifung nichts im Weg.
Demnach gibt es bei der Winterreifenpflicht „keine Ausnahme für Motorräder und Roller“.
„Wenn das am 29. November im Bundesrat durchgeht, ist das praktisch ein Fahrverbot für viele Motorradfahrer. Und das auch ohne Schnee!“,
15.12.2010 09:03 Denniboy ist offline E-Mail an Denniboy senden Homepage von Denniboy Beiträge von Denniboy suchen Nehmen Sie Denniboy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Denniboy: . YIM-Name von Denniboy: . MSN Passport-Profil von Denniboy anzeigen


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RE: Wintereifenpflicht gilt auch für Motorräder Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden         Zum Anfang der Seite springen  Zum Ende der Seite springen

Winterreifenpflicht für Motorräder ungültig?
Nach Meinung des Bundesverbands der Motorradfahrer ist die Winterreifenpflicht im Fall von Motorrädern aufgrund eines Rechtsfehlers unwirksam.
Seit dem 4. Dezember gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Nach Ansicht des Bundesverbands der Motorradfahrer (BvdM) ist diese Pflicht aufgrund eines Rechtsfehlers für Motorräder jedoch ungültig. Der neue §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung sei nicht auf motorisierte Zweiräder anwendbar, denn dort wird auf die Europa-Richtline 92/23/EWG verwiesen, die sich jedoch nur auf Kraftfahrzeuge mit vier Rädern bezieht. Zudem würden die Normen 97/24 und 92/61 zu Motorradreifen nicht mit einbezogen.
Ohnehin sei die Winterreifenpflicht eine Reglementierung, die an der Praxis völlig vorbeigehe. Denn das Angebot von M+S-Reifen ist kaum existent, die allerwenigsten Maschinen können mit solchen Reifen ausgerüstet werden. Darüber hinaus gilt in Deutschland eine Reifenbindung, was folglich die schwierige und teure Einzeleintragung beim TÜV notwendig machen würde. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums mit, dass die bestehenden Normen auf einer ganzen Reihe von Europa-Richtlinien basieren. Auf eine Eingabe des BvdM hin werde man die Einwände zumindest prüfen.
Das ist auch gut so. Denn gerade für die Teilnehmer an den großen Wintertreffen am Nürburgring, in Thurmannsbang-Solla und auf der Augustusburg wird diese Diskrepanz von Praxis und Gesetzgebung schon bald relevant werden.
15.12.2010 09:08 Denniboy ist offline E-Mail an Denniboy senden Homepage von Denniboy Beiträge von Denniboy suchen Nehmen Sie Denniboy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Denniboy: . YIM-Name von Denniboy: . MSN Passport-Profil von Denniboy anzeigen


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ich überleg schon mal, wie ich Schneeketten drauf mache hehehehehehe Baby
15.12.2010 09:11 Laverne ist offline Beiträge von Laverne suchen Nehmen Sie Laverne in Ihre Freundesliste auf


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Denniboy
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gro?es Grinsen viel Spaß...dann mach's mal so...

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15.12.2010 09:23 Denniboy ist offline E-Mail an Denniboy senden Homepage von Denniboy Beiträge von Denniboy suchen Nehmen Sie Denniboy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Denniboy: . YIM-Name von Denniboy: . MSN Passport-Profil von Denniboy anzeigen


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Andel
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An das Finanzamt ________

Abt.: Für KFZ-Steuer

Strasse / Postfach

PLZ Ort



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:
Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.

Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“

Dies sollte berechnet werden für folgendes Fahrzeug mit dem Kennzeichen:


XY – X 000

Und

XY – X 000



Ich bitte sie mir schnellstmöglich eine Antwort zuzusenden


Mit freundlichen Grüßen

__________________
am arsch lecken laß ich nich...
15.12.2010 10:59 Andel ist offline Homepage von Andel Beiträge von Andel suchen Nehmen Sie Andel in Ihre Freundesliste auf


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Denniboy
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Daumen Daumen Daumen das ist guad... Daumen Daumen Daumen
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die Bilder sind klasse fr?hlich fr?hlich fr?hlich fr?hlich fr?hlich

... wo gibts diese Schneeketten ? Baby gro?es Grinsen
15.12.2010 18:29 Laverne ist offline Beiträge von Laverne suchen Nehmen Sie Laverne in Ihre Freundesliste auf


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Zitat:
Original von Laverne
die Bilder sind klasse fr?hlich fr?hlich fr?hlich fr?hlich fr?hlich

... wo gibts diese Schneeketten ? Baby gro?es Grinsen



Zunge raus Zunge raus des sog i dir ned gro?es Grinsen
16.12.2010 13:34 Denniboy ist offline E-Mail an Denniboy senden Homepage von Denniboy Beiträge von Denniboy suchen Nehmen Sie Denniboy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Denniboy: . YIM-Name von Denniboy: . MSN Passport-Profil von Denniboy anzeigen


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wenns weiter so taut, kann man ja auch die Schneketten runtermachen lol Baby fr?hlich
23.12.2010 09:00 Laverne ist offline Beiträge von Laverne suchen Nehmen Sie Laverne in Ihre Freundesliste auf


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